Beitragsordnung seit 1.September 2019

des Tourismusvereins "Rund ums Walberla-Ehrenbürg e.V."

 

Mitglieder

Grundbeitrag

  

65.00   

Aufnahmegebühr

einmalig

Privatvermieter

Grundbeitrag

Zuschlag/Bett

65.00   
  4.00

  51.50

Gasthäuser ohne Gästebetten, Gewerbetreibende, Banken, Geschäfte usw.

Grundbeitrag

65.00

  51.50

Hotels, Pensionen, Gasthäuser mit Gästebetten, Besitzer von Ferienwohnungen

Grundbeitrag

Zuschlag/Bett

65.00

  4.00

  51.50

Gemeindespenden

Grundsumme

800.00

  51.50

Die an der Mitgliederversammlung am 18.03.2019 geänderte Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft und hebt die letzte beschlossene Beitragsordnung auf. Gemäß der Satzung (§7 d) wird die o.a. Beitragsordnung Bestandteil der Satzung.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 21.06.2006 werden alle Mitgliedsbeiträge und Rechnungen des Vereins per Bankeinzug erhoben. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 21.06.2006 wird der Grundbeitrag bei Eintritt in den Verein nach der 1/12-Regelung berechnet. Kirchehrenbach, 17.01.2007

23.2.2015 Laut Zusatzbeschluss der Mitgliederversammlung werden säumigen Zahlern 5 € Säumniszuschlag zusätzlich berechnet.

Helmut Pfefferle   1.9.2019
 Vorsitzender